Mit einer Reiseversicherung der HanseMerkur können Sie sich für den Fall einer unvorhersehbaren Stornierung oder Abreise finanziell absichern.
Somit ist man nicht nur vor der Anreise, sondern auch während der Reise abgesichert.

Die Auswahl für Ihren Ostseeurlaub:


Mit der 
Reiserücktritt & Urlaubsgarantie sind Sie vor und während der Reise gegen krankheitsbedingte Stornierung oder den Abbruch der Reise abgesichert. Mit dem Deutschlandschutz sichern Sie z.B. auch Ihre Anreise mit dem Auto gegen Pannen oder kurze Ausflüge ins benachbarte Ausland für einen Tag in Swinemünde oder einen Trip ins Legoland nach Dänemark ab. Bitte beachten Sie, dass es bei beiden Versicherungen einen Selbstbehalt bei ambulant behandelten Erkrankungen gibt. Dieser kann bei der Buchung der Versicherung gegen eine Gebühr mit ausgeschlossen werden.

> Informationen zur Reiserücktritt & Urlaubsgarantie
> Informationen zum Deutschlandschutz

Reiseschutz mit Corona-Zusatz buchen

 

Häufige Fragen zu Versicherungen der HanseMerkur

Was sind sogenannte "Risikopersonen" laut der HanseMerkur?

Risikopersonen sind Personen, die neben der versicherten Person auch einen Versicherungsfall auslösen können. Risikopersonen sind daher nicht nur die versicherte Person selbst, sondern auch die Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen sowie Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person die Reise gebucht und versichert haben. Beispiele für Risikopersonen:

 Kinder
 Eltern
 Geschwister
 
Großeltern & Enkel
 Onkel & Tanten
 Ehepartner, Lebenspartner & dessen Angehörige

Bis wann muss ich die Versicherung abschließen & wie spontan ist dies noch möglich?

Der Vertragsabschluss für eine Reise-Rücktrittsversicherung sollte direkt nach Buchung der Reise erfolgen. Ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 29 Tage oder weniger, muss die Reise-Rücktrittsversicherung sofort oder spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.

Die Reise wurde aufgrund von Corona vom Gastgeber/Vermittler storniert, was passiert mit meiner Versicherung?

Kommt es in Zeiten von Corona zu einer Absage der Reise so können Sie die Versicherung problemlos umbuchen. So geht Ihnen das Geld für die Versicherung nicht verloren. Schicken Sie einfach eine E-Mail an reisepartner@hansemerkur.de mit einem Umbuchungswunsch auf einen anderen Reisetermin. Die Versicherung wird dann auf die neue Reisezeit umgebucht. In der Mail muss folgendes angegeben werden:

 Versicherungsnummer
 Namen der Reisenden
 Alter Reisezeitraum
 Neuer Reisezeitraum

Sollte die neue Reisezeit noch nicht feststehen, geben Sie einfach "Neues Reisedatum noch nicht bekannt" an.

Wie gebe ich eine Schadensmeldung auf & welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Schadensmeldung muss schriftlich an die Hanse Merkur gehen. Entweder postalisch an:

HanseMerkur Reiseversicherung AG
Abt. RLK
Postfach
20352 Hamburg

per Mail:
reiseleistung@hansemerkur.de

oder wenn einer der Versicherungspunkte Reiserücktritt oder Reiseabbruch in Anspruch genommen wird, geht dies auch als Meldung über ein Online-Formular

Der Schadensmeldung muss eine Kopie der Buchungsbestätigung, eine Kopie des Versicherungsnachweises, die Adressdaten des VersicherungsnehmersBankdaten für mögliche Erstattungen und zusätzliche Dokumente für den Beweis des Schadensfalls beiliegen. Außerdem muss je nach Schadensfall das richtige Formular mit ausgefüllt werden.